Infrastrukturelles Facility Management

Winterdienst in NRW

Schneeräumung für sichere Zugänge, Wege und Zufahrten – damit Ihre Immobilie auch in der kalten Jahreszeit gut erreichbar bleibt.

Kurz erklärt

Was umfasst der Winterdienst?

Der Winterdienst sorgt dafür, dass Zugänge, Gehwege, Zufahrten und Parkflächen eines Objekts bei Schnee und Glätte sicher nutzbar bleiben. Für Eigentümer und Betreiber ist er nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Verkehrssicherung.

ML Facility übernimmt die Schneeräumung für Ihr Objekt. Eigentümer sind verpflichtet, Wege und Zugänge verkehrssicher zu halten – eine Grundlage dafür ist die allgemeine Haftung nach § 823 BGB. Für öffentliche Gehwege regeln zudem die Satzungen der Städte und Gemeinden, wann und in welchem Umfang geräumt werden muss.

In der Praxis

Winterdienst in der Praxis

Wann Schnee fällt oder Glätte entsteht, lässt sich nicht planen – die Abläufe aber schon. Vor der Saison wird festgelegt, welche Flächen geräumt werden, in welcher Reihenfolge und zu welchen Zeiten. So ist klar, was zu tun ist, wenn es darauf ankommt.

Dazu gehören in der Regel das Räumen von Schnee und das Abstumpfen glatter Flächen. Besonders wichtig sind Eingänge, Treppen, Rampen und die Wege, die Mitarbeiter, Besucher und Lieferanten täglich nutzen. Welche Flächen und Leistungen zu Ihrem Objekt gehören, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Eine Dokumentation der Einsätze hilft im Ernstfall nachzuweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen wurde. Sinnvoll ist deshalb festzuhalten, wann welche Flächen geräumt wurden.

Bei ML Facility gehört der Winterdienst zum infrastrukturellen Facility Management und ist eng mit dem Hausmeisterservice verbunden. Wer das Objekt kennt, weiß, wo es nach Frost glatt wird und welche Zugänge zuerst frei sein müssen.

Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet ein zuverlässiger Winterdienst vor allem Sicherheit: Wege bleiben nutzbar, Unfällen wird vorgebeugt, und die Zuständigkeit ist klar geregelt.

Leistungsumfang

Winterdienst im Überblick

Schneeräumung

Räumen von Zugängen, Gehwegen und Zufahrten.

Glätte

Abstumpfen glatter Flächen nach Abstimmung mit Ihnen.

Eingänge und Treppen

Besondere Aufmerksamkeit für stark genutzte Bereiche.

Parkflächen und Zufahrten

Freie Wege für Mitarbeiter, Besucher und Lieferverkehr.

Einsatzplanung

Flächen, Reihenfolge und Zeiten vor der Saison festgelegt.

Klare Zuständigkeit

Ein Ansprechpartner für Räumung und Verkehrssicherung.

FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Was gehört zum Winterdienst?

In der Regel das Räumen von Schnee und das Abstumpfen glatter Flächen auf Zugängen, Wegen und Zufahrten. Den genauen Umfang legen wir gemeinsam fest.

Wer ist für die Räumpflicht verantwortlich?

Grundsätzlich der Eigentümer. Für öffentliche Gehwege regeln die Satzungen der Kommunen die Einzelheiten. Die Aufgabe kann an einen Dienstleister übertragen werden – mit klaren Absprachen, welche Flächen geräumt werden.

Wann muss geräumt werden?

Das ergibt sich aus der Witterung und den örtlichen Vorgaben. Die Abläufe legen wir vor der Saison gemeinsam mit Ihnen fest.

Lässt sich das mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja. Die Räumung ergänzt sich gut mit Hausmeisterservice und Grünpflege. Alle drei sind Teil unseres infrastrukturellen Facility Managements.

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Welche Flächen sollen wir im Winter für Sie räumen?

Beschreiben Sie uns Ihr Objekt und die gewünschten Leistungen. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.

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